Magdalena Schmitz · Grafikdesign

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Allgemeine Geschäftsbedingungen Print

Magdalena Schmitz Grafikdesign (im folgenden M.S. Grafikdesign)

1. Allgemeines
1.1    Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge über die von M.S. Grafikdesign erbrachten  Leistungen. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte zwischen den Vertragspartnern, ohne dass Sie erneut vereinbart werden müssen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) hat und diese den hier aufgeführten Bedingungen entgegenstehen und abweichen.
1.2    Ebenfalls gelten die hier aufgeführten Bedingungen, wenn M.S. Grafikdesign in Kenntnis entgegenstehender AGB des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.   
1.3    Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen M.S. Grafikdesign ausdrücklich schriftlich zustimmt.
1.4     Alle Vereinbarungen auch Zusicherungen und Nebenabreden die zwischen der M.S. Grafikdesign und dem Auftraggeber zwecks Ausführung des Vertrags getroffen werden, sind in dem Vertrag schriftlich niederzulegen.
1.5     Alle Angebote sind freibleibend. Der Vertrag gilt erst als zustande gekommen, wenn der Auftrag schriftlich von M.S. Grafikdesign bestätigt wurde.


2. Urheberrecht und Nutzungsrechte
2.1    Jeder Auftrag von M.S. Grafikdesign ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung sowie die Einräumung von Nutzungsrechten des in Auftrag gegebenen Grafik-Produkts. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechtes und des Urheberschutzgesetzes §§ 97 ff. UrhG.
2.2    Die erstellten Entwürfe, Texte, Reinzeichnungen, Logos, Fotos, Grafiken, Layouts, Formulare, etc. sind persönliche, geistige Schöpfungen von M.S. Grafikdesign, die unter das Urheberschutzgesetz fallen. Die Bestimmungen des Urheberschutzgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
2.3     Ohne Zustimmung vom M.S. Grafikdesign dürfen ihre Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung‚ auch von Teilen oder Details‚ ist nicht zulässig.
2.4     Die Werke von M.S. Grafikdesign dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Hierfür werden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an den Auftraggeber übertragen. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit der Einwilligung der Grafikdesignerin und nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungshonorars gestattet.
2.5     Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.
2.6     Alle über die konkret eingeräumten Nutzungsrechte hinausgehenden Nutzungen, wie Doppelnutzungen für ein nicht im Vertrag bezeichnetes anderes Produkt oder der Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung von M.S. Grafikdesign.
2.7     Über den Umfang der Nutzung erhält M.S. Grafikdesign einen Anspruch auf Auskunft.
2.8     Vorschläge und Anweisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung; sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart worden ist.
2.9     M.S. Grafikdesign prüft nicht, ob das vom Auftraggeber überlassene Bild-/Textmaterial oder Muster frei von Rechten Dritter (©Copyright) ist. Die Prüfung obliegt allein dem Auftraggeber. M.S. Grafikdesign geht davon aus, dass der Auftraggeber berechtigt ist, das Material zu verwenden.


3. Vergütung, Fälligkeit der Vergütung und Gestaltungsfreiheit
3.1     Entwürfe, Texte, Reinzeichnungen, Logos, Fotos, Grafiken, Layouts, Formulare, etc. bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechte eine einheitliche Leistung. Begonnene Arbeiten, bereits schon die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche Tätigkeiten für den Auftraggeber sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
3.2     Werden die Entwürfe in größerem Umfang als ursprünglich vereinbart genutzt, ist M.S. Grafikdesign berechtigt, nachträglich die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich erhaltenen Vergütung zu verlangen.
3.3    Die Vergütung der Leistungen richtet sich nach dem Einzelvertrag. Soweit der Einzelvertrag eine Stundensatzvergütung ausweist, gelten angefangene Stunden als halbe Stunden, bei Überschreitung der 30 Minuten als ganze Stunden berechnet. Wird auf eine Preisliste von M.S. Grafikdesign verwiesen, gilt jeweils die in der aktuellen Fassung.
3.4     Wird von M.S. Grafikdesign kein Kostenvoranschlag erstellt, gilt sofern nicht anders schriftlich vereinbart, der Stundensatz der jeweils aktuellen Preisliste.
3.5    Die Vergütungen sind bei Ablieferung der Arbeiten fällig und sind ohne Abzug innerhalb 14 Tage nach Rechnungsstellung zahlbar. Die Vergütungen sind Bruttopreise, im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird Umsatzsteuer nicht berechnet.
3.6     Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist die entsprechende Teilvergütung jeweils bei Ablieferung des Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so können Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangt werden.
3.7    Bei Zahlungsverzug können ohne vorheriger Ankündigung weitere Dienstleistungen versagt werden und Verzugszinsen in Höhe von 6 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verlangt werden.
3.8     Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen.
3.9    Sofern eine Abnahme nach Mahnung oder nach maximal zehn Arbeitstagen nach Übermittlung des Entwurfes nicht durch den Auftraggeber erfolgt ist, gilt der Entwurf als abgenommen und wird in Rechnung gestellt.

 

4. Sonderleistungen, Fremdleistungen, Neben- und Reisekosten
4.1     Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Produktzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen (Manuskriptstudium, Produktionsüberwachung etc.) werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
4.2     Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Ausführungsarbeiten von Entwürfen entstehende technische Nebenkosten (z. B. spezielle Materialien für Modelle, Fotos, Reproduktionen, Satz etc.) sind zu erstatten.
4.3     M.S. Grafikdesign ist berechtigt‚ die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Grafikdesignerin entsprechende Vollmacht zu erteilen.
4.4     Soweit M.S. Grafikdesign auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen in seinem Namen vergibt, stellt der Auftraggeber M.S. Grafikdesign von hieraus resultierenden Verbindlichkeiten frei. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten, die sind nach Anfall, vom Auftraggeber zu tragen.
4.5     Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu tragen.


5. Eigentumsvorbehalt und Versendungsgefahr
5.1     An digital wie manuell erstellten Entwürfen, Zeichnungen, Illustrationen, Fotos und digitalen Vorlagen zur Realisierung werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, aber ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen. Sollte eine Einigung über die Vergütung erzielt werden, kann der Auftraggeber von M.S. Grafikdesign die Nutzungsrechte an den digitalen Daten erwerben. Eine Verpflichtung von M.S. Grafikdesign zur Herausgabe besteht nicht.
5.2     Die Originale sind nach angemessener Frist unbeschädigt an M.S. Grafikdesign zurückzugeben. Sofern nicht ausdrücklich eine anders lautende Vereinbarung
getroffen wurde, dürfen digitale Druckvorlagen zu keinem anderen Zweck als dem vereinbarten genutzt werden.
5.3     Die Zusendung und Rücksendung der Arbeiten erfolgen auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers.


6. Korrektur und Produktionsüberwachung
6.1     Vor Produktionsbeginn sind M.S. Grafikdesign Korrekturmuster, Proofs vorzulegen.
6.2     Die Produktion wird von M.S. Grafikdesign nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung überwacht, die dazu ermächtigt, erforderliche Entscheidungen zu treffen und Weisungen zu erteilen.


7. Haftung und Gewährleistung
7.1     Eine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit der Arbeiten wird von M.S. Grafikdesign nicht übernommen; das Gleiche gilt für deren Schutzfähigkeit.
7.2     Der Auftraggeber übernimmt mit der Genehmigung der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild, Text, Farben und sonstigen Inhalten.
7.3     Wenn M.S. Grafikdesign auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet sie damit nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.
7.4     Die Haftung von M.S. Grafikdesign für mangelhafte Druckerzeugnisse, die durch die Lieferung von Daten mit versteckten Mängeln entstanden sind und weder in Farbausdrucken, Proofs sowie PDFs auffielen, ist auszuschließen, wenn weder mit der Kontrolle der Andrucke oder Druckabnahme eine Beauftragung statt fand.
7.5     Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber. Delegiert der Auftraggeber im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an M.S. Grafikdesign, stellt er diese von der Haftung frei.
7.6     Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist eine Haftung von M.S. Grafikdesign nicht ausgeschlossen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet M.S. Grafikdesign nur bei der Verletzung vertragswesentlichen Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverletzungen, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.
7.7    M.S. Grafikdesign verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch die überlassenen Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.
7.8    Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei M.S. Grafikdesign  geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.
7.9    Für die inhaltliche wie technische Richtigkeit von überlassenen digitalen Daten wird keine Gewähr übernommen. Für Konfigurations- und Konvertierungsleistungen ist jede Haftung, insbesondere für Datenverlust‚ ausgeschlossen.
7.10    Eine unbegrenzte zeitliche Bereitstellung der digitalen Daten kann von M.S. Grafikdesign nicht gewährleistet werden.
7.11 Für einen etwaigen Virenbefall aus dem Internet, von Speichermedien, die dem Auftraggebern geliefert werden oder daraus entstehende Schäden, kann keinerlei Haftung übernommen werden.


8. Belegexemplare, ©Copyright-Hinweise
8.1     Von vervielfältigten Werken sind M.S. Grafikdesign mindestens 3 einwandfreie Belegexemplare unentgeltlich zu überlassen. M.S. Grafikdesign ist berechtigt, diese Muster zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden, wenn nicht anderes vereinbart wurde.
8.2     Es wird bei Projekten von M.S. Grafikdesign das Recht eingeräumt, einen Urheberhinweis und die www-Adresse in einer dem Produkt entsprechend angemessen großen Schrift hinzuzufügen, sofern der Auftraggeber nicht andere Vereinbarungen trifft. Eine Verletzung dieses Rechts berechtigt M.S. Grafikdesign zur Schadensersatzforderung. Ohne Nachweis hat M.S. Grafikdesign das Recht 100 % der vereinbarten Vergütung als Schadensersatz zu verlangen. Bei fehlender Vergütungsabsprache gilt der Stundensatz der jeweils aktuellen Preisliste. Das Recht einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen bleibt unberührt.
8.3     M.S. Grafikdesign ist berechtigt den Auftraggeber als Referenz im Internet aufzuführen und mit der www-Adresse (oder von Nachfolgeseiten) zu verlinken, soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde.

 

9. Sicherheit und Datenschutz

Alle Kundendaten werden unter Beachtung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) von M.S. Grafikdesign gespeichert und verarbeitet. Sie haben jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung Ihrer gespeicherten Daten; bitte senden Sie M.S. Grafikdesign Ihr Verlangen per Post, Email oder Fax. Ihre personenbezogenen Daten einschließlich Ihre Haus- und E-Mail- Adresse gibt M.S. Grafikdesign nicht ohne Ihre ausdrückliche und jederzeit widerrufliche Einwilligung an Dritte weiter. Der Geschäftspartner erklärt sich einverstanden und darüber informiert, dass alle ihn betreffenden Daten aus der Geschäftsbeziehung, auch personenbezogene i. S. d. BDSG, im Rahmen der elektronischen Datenverarbeitung gespeichert und im Rahmen der Auftragsbearbeitung an beauftragte Dienstleister weitergegeben werden.


10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
10.1     Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der genannten Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.
10.2    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
10.3     Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz von M.S. Grafikdesign.


Stand: 05.2018


Allgemeine Geschäftsbedingungen Webdesign

Magdalena Schmitz Grafikdesign (im folgenden M.S. Grafikdesign)

1. Allgemeines
1.1    Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge über die von M.S. Grafik-design erbrachten Leistungen. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte zwischen den Vertragspartnern, ohne dass Sie erneut vereinbart werden müssen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) hat und diese den hier aufgeführten Bedingungen entgegenstehen und abweichen.
1.2    Ebenfalls gelten die hier aufgeführten Bedingungen, wenn M.S. Grafikdesign in Kenntnis entgegenstehender AGB des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.   
1.3    Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen M.S. Grafikdesign ausdrücklich schriftlich zustimmt.
1.4     Alle Vereinbarungen auch Zusicherungen und Nebenabreden die zwischen der M.S. Grafikdesign und dem Auftraggeber zwecks Ausführung des Vertrags getroffen werden, sind in dem Vertrag schriftlich niederzulegen.
1.5     Alle Angebote sind freibleibend. Der Vertrag gilt erst als zustande gekommen, wenn der Auftrag schriftlich von M.S. Grafikdesign bestätigt wurde.

2. Urheberrecht und Nutzungsrechte
2.1    Jeder Auftrag von M.S. Grafikdesign ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung sowie die Einräumung von Nutzungsrechten des in Auftrag gegebenen Grafik-Produkts. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechtes und des Urheberschutzgesetzes §§ 97 ff. UrhG.
2.2    Die erstellten Entwürfe, Texte, Konzeptionen, Logos, Grafiken, Layouts, Formulare sind persönliche, geistige Schöpfungen von M.S. Grafikdesign, die unter das Urheberschutzgesetz fallen. Die Bestimmungen des Urheberschutzgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
2.3     Ohne Zustimmung vom M.S. Grafikdesign dürfen ihre Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung‚ auch von Teilen oder Details‚ ist nicht zulässig.
2.4     Die Werke von M.S. Grafikdesign dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Hierfür werden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an den Auftraggeber übertragen. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Ver-
trages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit der Einwilligung der Grafikdesignerin und nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungshonorars gestattet.
2.5     Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.
2.6     Alle über die konkret eingeräumten Nutzungsrechte hinausgehenden Nutzungen, wie Doppelnutzungen für ein nicht im Vertrag bezeichnetes anderes Produkt oder der Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung von M.S. Grafikdesign.
2.7     Über den Umfang der Nutzung erhält M.S. Grafikdesign einen Anspruch auf Auskunft.
2.8     Vorschläge und Anweisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung; sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart worden ist.
2.9     M.S. Grafikdesign prüft nicht, ob das vom Auftraggeber überlassene Bild-/Textmaterial oder Muster frei von Rechten Dritter (©Copyright) ist. Die Prüfung obliegt allein dem Auftraggeber. M.S. Grafikdesign geht davon aus, dass der Auftraggeber berechtigt ist, das Material zu verwenden.

3. Vergütung, Fälligkeit der Vergütung und Gestaltungsfreiheit
3.1     Entwürfe, Texte, Konzeptionen, Logos, Grafiken, Fotos, Layouts, Formulare, etc. bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechte eine einheitliche Leistung. Begonnene Arbeiten, bereits schon die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche Tätigkeiten für den Auftraggeber sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
3.2     Werden die Entwürfe in größerem Umfang als ursprünglich vereinbart genutzt, ist M.S. Grafikdesign berechtigt, nachträglich die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich erhaltenen Vergütung zu verlangen.
3.3    Die Vergütung der Leistungen richtet sich nach dem Einzelvertrag. Soweit der Einzelvertrag eine Stundensatzvergütung ausweist, gelten angefangene Stunden als halbe Stunden, bei Überschreitung der 30 Minuten als ganze Stunden berechnet. Wird auf eine Preisliste von M.S. Grafikdesign verwiesen, gilt jeweils die in der aktuellen Fassung.
3.4     Wird von M.S. Grafikdesign kein Kostenvoranschlag erstellt, gilt sofern nicht anders schriftlich vereinbart, der Stundensatz der jeweils aktuellen Preisliste.
3.5    Die Vergütungen sind bei Ablieferung der Arbeiten fällig und sind ohne Abzug innerhalb 14 Tage nach Rechnungsstellung zahlbar. Die Vergütungen sind Bruttopreise, im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird Umsatzsteuer nicht berechnet.
3.6     Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist die entsprechende Teilvergütung jeweils bei Ablieferung des Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so können Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangt werden.
3.7     Bei Zahlungsverzug können ohne vorheriger Ankündigung weitere Dienstleistungen versagt werden und Verzugszinsen in Höhe von 6 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verlangt werden.
3.8     Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen.
3.9    Sofern eine Abnahme nach Mahnung oder nach maximal zehn Arbeitstagen nach Übermittlung des Entwurfes nicht durch den Auftraggeber erfolgt ist, gilt der Entwurf als abgenommen und wird in Rechnung gestellt.

4. Sonderleistungen, Fremdleistungen, Neben- und Reisekosten
4.1     Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, Recherchen (Bild, Text etc.) sowie andere Zusatzleistungen (Suchmaschinenoptimierung, Keywordrecherche etc.) werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
4.2     Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Ausführungsarbeiten von Entwürfen entstehende technische Nebenkosten (z. B. Fotos, Illustrationen, Satz etc.) sind zu erstatten.
4.3     M.S. Grafikdesign ist berechtigt‚ die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Grafikdesignerin entsprechende Vollmacht zu erteilen.
4.4     Soweit M.S. Grafikdesign auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen in seinem Namen vergibt, stellt der Auftraggeber M.S. Grafikdesign von hieraus resultierenden Verbindlichkeiten frei. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten, die sind nach Anfall, vom Auftraggeber zu tragen.
4.5     Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu tragen.
4.6     Soweit M.S. Grafikdesign abweichend von der regulären Beauftragung und kostenpflichtig nachvereinbarten Zusatz-Dienstleistungen auch unentgeltliche Dienstleistungen erbringen sollte, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Soweit die Einstellung der Dienstleistungen für den Auftraggeber von Bedeutung ist, wird er zuvor von M.S. Grafikdesign informiert. Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen M.S. Grafikdesign wegen dieser Einstellung sind soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

5. Eigentumsvorbehalt und Versendungsgefahr
5.1     An digital wie manuell erstellten Entwürfen, Zeichnungen, Illustrationen, Fotos und digitalen Vorlagen zur Realisierung werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, aber ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen. Sollte eine Einigung über die Vergütung erzielt werden, kann der Auftraggeber von M.S. Grafikdesign die Nutzungsrechte an den digitalen Daten erwerben. Eine Verpflichtung von M.S. Grafikdesign zur Herausgabe besteht nicht.
5.2     Die Originale sind nach angemessener Frist unbeschädigt an M.S. Grafikdesign zurückzugeben. Sofern nicht ausdrücklich eine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde, dürfen digitale Druckvorlagen zu keinem anderen Zweck als dem vereinbarten genutzt werden.
5.3     Die Zusendung und Rücksendung der Arbeiten erfolgen auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers.

6. Auftragsunterlagen und Lieferung
6.1.     Der Auftraggeber stellt M.S. Grafikdesign alle zur Durchführung des Auftrages erforderlichen Informationen und Unterlagen (Texte, Daten, Videos, Illustrationen, Logos und sonstige Materialien und Informationen) in digitaler Form zur Verfügung. Der Auftraggeber trägt allein die Gefahr der unvollständigen und fehlerhaften Übermittlung des zur Verwendung bestimmten Materials, insbesondere die Gefahr für unrichtige Angaben, den Verlust von Daten, Datenträgern, Fotos und sonstigen Unterlagen. Gleiches gilt in dem Fall, in welchem bereits ein anderer Unternehmer für den Auftraggeber tätig geworden ist und dessen Arbeitsergebnisse in die laufende Beauftragung der M.S. Grafikdesign einfließen sollen.
6.2     Lieferfristen gelten nur dann als verbindlich, wenn der Auftraggeber seinerseits sämtliche Vertragsobliegenheiten erfüllt hat. Kommt er mit eigenen Leistungen der Mitwirkung, Information oder aber der Zahlung in Verzug, verzögert sich die Lieferzeit um diese Zeiten, gegebenenfalls um die Zeit der Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts.
6.3     M.S. Grafikdesign ist berechtigt Teillieferungen vorzunehmen.

7. Geheimhaltung und Datenschutz
7.1.     M.S. Grafikdesign verpflichtet sich zu Stillschweigen über alle ihr zur Kenntnis gegebenen Geschäftsvorgänge des Auftraggebers im Zusammenhang mit der Erfüllung des erteilten Auftrages.
7.2.     Verlangt der Auftraggeber Eintragungen in Internetsuchmaschinen und Branchenverzeichnissen, gelten die dafür relevanten Daten als nicht vertraulich. Sie dürfen von M.S. Grafikdesign zur Eintragung benutzt und damit Dritten zugänglich gemacht werden.
7.3.     Der Auftraggeber erteilt M.S. Grafikdesign seine Zustimmung, dass die im Rahmen der Geschäftsbeziehungen bekannt gewordenen personenbezogenen Daten zu eben diesen Zwecken gespeichert und verarbeitet werden.
7.4.     Beide Vertragspartner werden sowohl während der Dauer des Vertragsverhältnisses, als auch nach dessen Beendigung die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Teledienstedatenschutzgesetzes (TDDSG) beachten.

8. Domain, Hosting und SEO
8.1.     Soweit Internetdienstleistungen vereinbart werden, übernimmt M.S. Grafikdesign keine Haftung für die Zuteilung des angeforderten Domainnamen, insbesondere können keine Ansprüche an M.S. Grafikdesign wegen Nichtzuteilung eines Domainnamens geltend gemacht werden.
8.2.     Der Auftraggeber versichert, durch die Registrierung seines Domainnamens keine Rechte Dritter zu verletzen. Er handelt eigenverantwortlich unter Befreiung der M.S. Grafikdesign von der Haftung.
8.3.     Der Auftraggeber wird von M.S. Grafikdesign als alleiniger Domaininhaber bei der zuständigen DENIC eingetragen, damit erhält der Auftraggeber alle Rechte und Pflichten dieser Domaininhaberschaft. Dazu werden die Auftraggeberdaten für den gewünschten Domainnamen an die DENIC übermittelt (die Anmeldung kann mit Kosten verbunden sein).
8.4    M.S. Grafikdesign ist berechtigt den Auftraggeber mit dem gewünschten Domainnamen bei einem Internetprovider anzumelden und die Zugangsdaten zu erhalten – erforderlich für die Erstellung der Internetpräsenz.
8.5    Durch die Anmeldung beim Provider kommen auf dem Auftraggeber zusätzliche Hostinggebühren zu (monatliche oder jährliche, hängt vom Provider ab).
8.6    Für die Internetpräsenz ist es möglich eine Suchmaschinenoptimierung (SEO), auf Wunsch und gegen zusätzliche Kosten durchzuführen.

9. Haftung und Gewährleistung
9.1     Eine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit der Arbeiten wird von M.S. Grafikdesign nicht übernommen; das Gleiche gilt für deren Schutzfähigkeit.
9.2     Der Auftraggeber übernimmt mit der Genehmigung der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild, Text, Farben, Links und sonstigen Inhalten.
9.3     Wenn M.S. Grafikdesign auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet sie damit nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.
9.4     Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber. Delegiert der Auftraggeber im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an M.S. Grafikdesign, stellt er diese von der Haftung frei.
9.5     Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist eine Haftung von M.S. Grafikdesign nicht ausgeschlossen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet M.S. Grafikdesign nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverletzungen, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.
9.6    Bei Ausfall von Leistungen und Diensten durch Fremdeinwirkung und höherer Gewalt liegt keine Schadensersatzverpflichtung durch M.S. Grafikdesign vor, z.B. Stromausfall, Telekommunikationsnetzunterbrechung etc.
9.7    Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferten Arbeitsergebnisse – dies gilt auch für solche bei Zwischenabnahmen – sofort nach Übergabe auf Mängel zu untersuchen. Etwaige offensichtliche Mängel hat der Auftraggeber unverzüglich bei M.S. Grafikdesign schriftlich bekannt zu machen. Danach gilt die Website als mangelfrei angenommen. M.S. Grafikdesign verpflichtet sich bei mangelhafter Leistung zur kostenlosen Nachbesserung nach ihrer Wahl. Besteht seitens M.S. Grafikdesign keine Möglichkeit der Nachbesserung, so kann der Auftraggeber keine Schadensersatzansprüche geltend machen, sondern lediglich Herabsetzung der Vergütung verlangen.
9.8    M.S. Grafikdesign verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch die überlassenen Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.
9.9     Für die inhaltliche wie technische Richtigkeit von überlassenen digitalen Daten wird keine Gewähr übernommen. Für Konfigurations- und Konvertierungsleistungen ist jede Haftung, insbesondere für Datenverlust‚ ausgeschlossen.
9.10     Eine unbegrenzte zeitliche Bereitstellung der digitalen Daten kann von M.S. Grafikdesign nicht gewährleistet werden.
9.11     Für einen etwaigen Virenbefall aus dem Internet, von Speichermedien, die dem Auftraggeber geliefert werden oder daraus entstehende Schäden, kann keinerlei Haftung übernommen werden.

10. ©Copyright-Hinweise
10.1     M.S. Grafikdesign ist berechtigt die erstellte Webpräsenz für Eigenwerbung zu verwenden, wenn nicht anderes vereinbart wurde.
10.2     Es wird bei Projekten von M.S. Grafikdesign das Recht eingeräumt, einen Urheberhinweis und die www-Adresse in einer dem Produkt entsprechend angemessen großen Schrift hinzuzufügen, sofern der Auftraggeber nicht andere Vereinbarungen trifft. Eine Verletzung dieses Rechts berechtigt M.S. Grafikdesign zur Schadensersatzforderung. Ohne Nachweis hat M.S. Grafikdesign das Recht 100 % der vereinbarten Vergütung als Schadensersatz zu verlangen. Bei fehlender Vergütungsabsprache gilt der Stundensatz der jeweils aktuellen Preisliste. Das Recht einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen bleibt unberührt.
10.3     M.S. Grafikdesign ist berechtigt den Auftraggeber als Referenz im Internet aufzuführen und mit der www-Adresse (oder von Nachfolgeseiten) zu verlinken, soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde.

11. Pflege der Website
11.1     M.S. Grafikdesign wird die Fertigstellung der Webpräsens mitteilen und den Auftraggeber in zwei Stunden in die Nutzung und Pflege der Website einweisen. Einweisungen über längere Zeiten oder für mehrere Personen können separat beauftragt werden. Gegen gesonderten Auftrag, verbunden mit zusätzlichen Kosten, kann ein Support für die ersten 3 Monate angeboten werden, wenn nicht anders vereinbart.
11.2     Soweit nicht gesondert beauftragt, erfolgt nach Übergabe der fertigen Website, die Pflege grundsätzlich durch den Auftraggeber. Für Schäden die durch eventuelle Fehlbedienung der Website durch den Auftraggeber entstehen, übernimmt M.S. Grafikdesign keine Haftung.
11.3    Gegen gesonderten Auftrag, verbunden mit zusätzlichen Kosten, kann auf Wunsch des Auftraggebers eine Pflege, Aktualisierung oder Wiederherstellung der Website durch M.S. Grafikdesign erfolgen.

12 Kündigung und Kündigungsfristen
12.1    Bei Vertragskündigung durch den Auftraggeber kann M.S. Grafikdesign eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 20    % des Auftragswertes in Rechnung stellen. Wurden durch M.S. Grafikdesign bereits nachweisbare und nicht völlig untergeordnete Leistungen erbracht, so erhöht sich die Aufwandsentschädigung auf 50 % des Auftragswertes; eine höhere Entschädigung infolge nachgewiesenen Aufwands nicht ausgeschlossen.
12.2    Wird der Vertrag nach Unterzeichnung und Zahlung einer Vorauskasse gekündigt, ohne das es zu nicht nur völlig untergeordneten Leistungen kam, zahlt die M.S. Grafikdesign den die 20 % des Auftragswertes übersteigenden Gelder zurück.
12.3    Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, werden Verträge für das Webhosting auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Eine Kündigung beim Provider erfolgt ausschließlich durch den Auftraggeber. Hierbei sind die vom jeweiligen Provider angegebenen Kündigungsfristen zu berücksichtigen.
12.4    Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform per Brief oder Fax.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
13.1     Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der genannten Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.
13.2    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
13.3     Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz von M.S. Grafikdesign.


Stand: 08.2015